Überschüssige Waren auf Lager gehören zu den Situationen, die Unternehmen, die in Produktion und Vertrieb tätig sind, vermeiden sollten. Dies ist nicht immer möglich. Wie kann das Problem angegangen werden? Die einfachste Lösung besteht darin, den gesamten Warenbestand an einen Rückkauf zu verkaufen – dadurch werden eingefrorene Gelder frei und es wird Lagerplatz frei. Allerdings können nicht alle Produkte auf diese Weise entsorgt werden. Wir erklären, welche Waren keinen Platz in der Sammlung finden werden.
Verderbliche Lebensmittel
Wir sind sehr daran interessiert, Lebensmittel in unserem Vorratskauf zu sehen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen – wir nehmen keine Produkte an, die nur sehr kurz haltbar sind, kurz vor dem Verfallsdatum stehen oder besondere Lagerbedingungen, wie z. B. niedrige Temperaturen, erfordern. Das bedeutet, dass wir keine Produkte wie Milchprodukte, verpacktes Fleisch oder Tiefkühlgemüse annehmen.
Stattdessen kaufen wir gerne alle Arten von trockenen und versiegelten Produkten, wie Kaffee oder Süßigkeiten. Das liegt daran, dass sie sehr lange haltbar sind und bei der Lagerung nicht verderben können.
Zerbrochene, beschädigte Produkte, Produkte mit erheblichen Herstellungsfehlern
Wir sind bestrebt, Produkte anzubieten, die einerseits preisgünstig sind und andererseits bestimmten Qualitätsstandards entsprechen. Aus diesem Grund kaufen wir keine Produkte an, die diesen Standards nicht entsprechen – z. B. solche mit schweren Herstellungsfehlern oder Transportschäden.
Wir akzeptieren auch keine Produkte, die nicht den geltenden Normen entsprechen. Warum ist das so wichtig? Einer der Gründe dafür ist unsere Sorge um die Marke der Unternehmen, die unsere Dienste in Anspruch nehmen – wir vermarkten die eingelösten Pisten weiter auf anderen Märkten. Bestehen sie aus Waren, die im Vergleich zu Konkurrenzprodukten qualitativ aus dem Rahmen fallen, wirkt sich dies negativ auf die Marke des Herstellers aus.
Kleidung und andere Textilien gehören zu den Gütern, die am wenigsten anfällig für Beschädigungen und Defekte sind – deshalb bilden sie einen der Schwerpunkte unseres Angebots.
Genehmigungspflichtige Produkte
Für das Inverkehrbringen bestimmter Produkte sind Genehmigungen von den zuständigen staatlichen Institutionen erforderlich. Dazu gehören auch Arzneimittel oder Alkohol. Wir kaufen solche Waren auch nicht, da wir sie nicht wieder auf den Markt bringen können. Pharmazeutische Produkte, die sich dem Ende ihrer Haltbarkeit nähern, sollten unter angemessenen Bedingungen entsorgt werden.
Haben Sie überschüssige Bestände, die Sie zu günstigen Konditionen veräußern wollen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir werden Ihnen eine geeignete Lösung vorschlagen.