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Bekanntlich wird die chinesische Wirtschaft in den nächsten zehn Jahren wahrscheinlich zur größten der Welt aufsteigen. Es gibt bereits eine schnell wachsende Zahl polnischer Unternehmer, die sich mit dem Import von Waren aus dem Reich der Mitte selbständig machen wollen. Zu den vielen Dingen, auf die man dabei achten muss, gehören auch die Zollbedingungen.

Wie kann man eingeführte Waren freigeben?

Waren, die auf den polnischen Markt gelangen, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, darunter auch solche, die in den Vorschriften der Europäischen Union festgelegt sind. Die Freigabe von aus China eingeführten Waren erfordert die Durchlaufen eines oft komplizierten Zollverfahrens. Unter Umständen müssen Dokumente wie ein Konnossement, eine Warenspezifikation, verschiedene Erklärungen, Genehmigungen usw. erstellt werden.

Es muss daher klargestellt werden, dass bei der Einfuhr von Waren aus China, zumindest wenn sie in etwas größerem Umfang erfolgt, zahlreiche Zollvorschriften zu beachten sind. Es ist auch erwähnenswert, dass das Finanzministerium zunehmend daran arbeitet, die Kontrollen für Waren, die nur aus China eingeführt werden, zu verschärfen.

Es kann daher sinnvoll sein, einen Vermittler zu beauftragen, z. B. ein auf den chinesischen Markt spezialisiertes Transportunternehmen oder eine geeignete Zollagentur. In einem solchen Fall kann sie auf der Grundlage der übertragenen Befugnisse alle formellen Angelegenheiten im Namen des Unternehmers erledigen.

Welcher Zollsatz gilt bei der Einfuhr aus China?

Bei der Einfuhr von Waren aus China ist die Mehrwertsteuer zu entrichten. In diesem Fall ist die Angelegenheit einfach, da der Satz natürlich 23 % beträgt. Im Zollbereich ist die Situation bereits viel komplizierter, und es ist nicht auszuschließen, dass sie sich noch ändern wird. Vor allem angesichts der politischen Lage, die zu einem Zollkrieg führen könnte.

Derzeit sind die Zölle sehr unterschiedlich und reichen von 0 % bis zu 48 %. Hier kommt es darauf an, um welche Art von Waren es sich handelt. Glücklicherweise ist es einfach zu prüfen, welcher Zollsatz in einem bestimmten Fall gilt. Zu diesem Zweck wird das Online-System ISZTAR verwendet, das auf der Website des Finanzministeriums verfügbar ist.

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